Baurechtsentwicklung für Grundstücke
und Bestandsimmobilien
Wir identifizieren bauliche Entwicklungsmöglichkeiten und schaffen die Grundlage für deren Umsetzung und wirtschaftliche Verwertung. Kostenfreien Ersteinschätzung durchführen
Baurechtsentwicklung für Grundstücke und Bestandsimmobilien

Baurechtsentwicklung für Grundstücke und Bestandsimmobilien

Wir begleiten Eigentümer und Investoren bei der Klärung und Schaffung von Baurecht – von der Einordnung bis zur Genehmigung.

Viele Grundstücke und Bestandsimmobilien verfügen über Entwicklungsmöglichkeiten, die ohne baurechtliche Prüfung ungenutzt bleiben.

Erst die systematische Bewertung der planungsrechtlichen Situation zeigt, welche Bebauung tatsächlich möglich ist und welche wirtschaftlichen Perspektiven sich daraus ergeben.

Wir unterstützen Eigentümer und Investoren dabei, diese Potenziale zu erfassen, zu bewerten und in belastbare Entscheidungsgrundlagen zu überführen.

Der Ablauf einer Baurechtsanalyse

Baurechtliche Einordnung
Prüfung, ob sich die Bebaubarkeit eines Grundstücks nach einem Bebauungsplan oder nach §34 BauGB richtet. Zusätzlich werden weitere öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen untersucht. Dadurch erhalten Eigentümer eine faktenbasierte Einschätzung, welche Bebauung möglich ist und welche planungsrechtlichen Vorgaben zu beachten sind.
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Standort- und Marktanalyse
Analyse des Grundstücks hinsichtlich Lagequalität, möglicher Nutzungen, baulicher Dichte der Umgebung sowie wirtschaftlicher Entwicklungsmöglichkeiten.
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Entwicklung eines Nutzungskonzepts
Erarbeitung von Bebauungs- und Nutzungsszenarien unter Berücksichtigung planungsrechtlicher, wirtschaftlicher und städtebaulicher Aspekte. Damit erhalten Eigentümer konkrete Szenarien für die zukünftige Nutzung oder Entwicklung ihres Grundstücks oder ihrer Immobilie.
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Abstimmung mit Fachplanern und Behörden
Abstimmung der entwickelten Konzepte mit Architekten, Fachplanern und weiteren Projektbeteiligten (z.B. Steuerberater, Finanzierern, Gutachtern) sowie den zuständigen Behörden. Die frühzeitige Abstimmung hilft, mögliche Risiken zu erkennen und die Realisierbarkeit eines Projekts besser einzuschätzen.
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Klärung oder Schaffung von Baurecht
Einleitung und Begleitung baurechtlicher Verfahren zur Sicherung des Baurechts, beispielsweise über: Bauvoranfrage oder Bauvorbescheid Baugenehmigung Änderung eines bestehenden oder Aufstellung eines neuen Bebauungsplans Ein bestandskräftiges Baurecht schafft Planungssicherheit und kann die Grundlage für die weitere Entwicklung oder den Verkauf bilden.
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Baurechtliche Entwicklungspotentiale fundiert bewerten.

Bebaubarkeit, Nutzungsmöglichkeiten und bauliche Potentiale frühzeitig belastbar einordnen. Die erste Einschätzung Ihrer Immobilie erfolgt kostenfrei und unverbindlich.

Typische Ausgangssituationen

In diesen Situationen schafft eine baurechtliche Einordnung Klarheit und eine belastbare Grundlage für weitere Entscheidungen:

Grundstück vor Verkauf​

Grundstück vor Verkauf

Vor einem Verkauf ist häufig unklar, welche Bebauung möglich ist und wie sich diese auf Preis und Käuferkreis auswirkt. Die baulichen Möglichkeiten eines Grundstücks bestimmen maßgeblich den erzielbaren Wert und die Ansprache geeigneter Käufergruppen.

Eine baurechtliche Einordnung zeigt, welche Nutzung und welches Bauvolumen realisierbar sind und schafft die Grundlage für eine klare Positionierung und eine zielgerichtete Vermarktung.

Nachverdichtung im Bestand

Bestehende Gebäude bieten häufig zusätzliche Flächenreserven durch Aufstockung oder Ergänzungsbebauung. Erst die Einordnung der rechtlichen und baulichen Rahmenbedingungen zeigt, in welchem Umfang eine Erweiterung tatsächlich umsetzbar ist.

Nachverdichtung im Bestand​

Unklare baurechtliche Situation

Fehlende oder uneinheitliche Vorgaben führen häufig zu Unsicherheit bei der Beurteilung der baulichen Möglichkeiten. Eine strukturierte Einordnung schafft Klarheit hinsichtlich Nutzung, Bauvolumen und Genehmigungsfähigkeit und bildet die Grundlage für fundierte Entscheidungen.

Baulücken und innerstädtische Grundstücke

In gewachsenen Lagen ist das realisierbare Bauvolumen häufig nicht eindeutig bestimmbar. Eine differenzierte Einordnung zeigt, welche Bebauung möglich ist und wie das Grundstück sinnvoll entwickelt werden kann.

Baulücken und innerstädtische Grundstücke
Umnutzung von Bestandsimmobilien

Umnutzung von Bestandsimmobilien

Veränderte Anforderungen an Nutzung und Nachfrage machen es sinnvoll, bestehende Konzepte neu zu bewerten. Ob und in welchem Umfang eine alternative Nutzung möglich ist, ergibt sich aus der rechtlichen und wirtschaftlichen Einordnung.

Unsere Leistungen

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Baurechtliche
Einordnung

Einordnung der planungsrechtlichen Ausgangssituation unter Berücksichtigung von Bebauungsplan, umliegender Bebauung gem. §34 BauGB sowie weiterer öffentlich-rechtlicher Rahmenbedingungen.

Standort- und
Marktanalyse

Bewertung von Lage, Umfeld, Nachfrage und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als Grundlage für die weitere Entwicklung.
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Nutzungskonzepte und Entwicklungsszenarien

Erarbeitung konkreter Szenarien für die zukünftige Nutzung oder Entwicklung unter Einbeziehung rechtlicher, wirtschaftlicher und städtebaulicher Aspekte sowie der individuellen Zielsetzung des Eigentümers und der jeweiligen Ausgangssituation.
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Wirtschaftliche
Bewertung

Bewertung der entwickelten Szenarien im Hinblick auf Umsetzbarkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit.

Koordination und Steuerung
von Projektbeteiligten

Koordination und Einbindung von Architekten, Fachplanern, Sachverständigen sowie weiteren relevanten Beteiligten zur Sicherstellung einer tragfähigen Projektgrundlage.
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Begleitung von
Baurechtsverfahren

Begleitung und Steuerung von Verfahren zur Klärung und Schaffung von Baurecht, insbesondere durch Bauvoranfragen, Bauvorbescheide, Baugenehmigungen sowie Bebauungsplanverfahren in Abstimmung mit Gemeinden und Behörden.

Welches Potenzial steckt in Ihrer Immobilie?

Eigentümer haben häufig keinen vollständigen Überblick über die tatsächlich bestehenden baulichen Möglichkeiten.

Eine baurechtliche Analyse zeigt, welche Flächen realisierbar sind, ob eine Nachverdichtung möglich ist und welche Nutzung sich daraus wirtschaftlich ableiten lässt.

Sie bildet die Grundlage für faktenbasierte Entscheidungen und die gezielte Weiterentwicklung Ihrer Immobilie.

Baurechtliche Potentiale gezielt erschließen.

Baurechtliche Möglichkeiten strukturiert weiterentwickeln und belastbare Grundlagen für die weitere Planung schaffen. Im Rahmen eines unverbindlichen Erstgesprächs bewerten wir mögliche Entwicklungsperspektiven Ihrer Immobilie.

Fragestellungen zu Baurechtsentwicklung für Grundstücke und Bestandsimmobilien

Das Baurecht ist ein zentraler Faktor für den Wert eines Grundstücks. Eigentümer stehen häufig zunächst vor der Klärung der Frage, welche Bebauung möglich ist und welche Nutzung sich daraus ergibt. Auf dieser Grundlage lässt sich der Grundstückswert bestimmen.

Diese Untersuchung ist sowohl für die Wertentwicklung als auch für einen Verkauf entscheidend. Während Eigennutzer oder Entwickler die baulichen Möglichkeiten als Grundlage für die Planung und Umsetzung eines Projekts im Bestand nutzen, beurteilen Investoren und Bauträger Grundstücke in ihrer Ankaufs Due Diligence anhand der erzielbaren Fläche und der daraus ableitbaren Wirtschaftlichkeit.

Ein erteiltes Baurecht, etwa durch einen Bauvorbescheid oder eine Baugenehmigung, schafft darüber hinaus Planungssicherheit. Es bildet eine belastbare Grundlage für die Einschätzung von Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit und trägt dazu bei, Unsicherheiten im weiteren Projektverlauf zu reduzieren.

Damit schafft die baurechtliche Klärung eine wesentliche Grundlage, um sowohl das Entwicklungspotenzial eines Grundstücks zu verstehen als auch fundierte Entscheidungen über Entwicklung, Nutzung oder Verkauf zu treffen.

Die Dauer einer Baurechtsklärung hängt maßgeblich von der Ausgangssituation des Grundstücks und dem gewählten Verfahren ab. Entscheidend ist insbesondere, ob nur einzelne Fragestellungen geklärt werden sollen oder eine vollständige Genehmigungsgrundlage geschaffen wird.

Ein Bauvorbescheid dient der Klärung ausgewählter planungsrechtlicher Fragen und kann von der Genehmigungsbehörde in der Regel innerhalb von etwa 3 Monaten bearbeitet werden. Er wird häufig eingesetzt, um die grundsätzliche Bebaubarkeit oder wesentliche Parameter eines Vorhabens frühzeitig abzusichern.

Eine vollständige Baugenehmigung setzt hingegen eine detaillierte Planung voraus, ist kostenintensiver und kann, abhängig von Projektumfang, Abstimmungsbedarf und Behördenprozessen, etwa 3 bis 6 Monate in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus können weitergehende Verfahren, wie beispielsweise die Änderung oder Aufstellung eines Bebauungsplans, einen deutlich längeren Zeitraum erfordern, da diese von kommunalen Entscheidungsprozessen sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit abhängig sind.

Zusätzliche Determinanten wie Natur- oder Denkmalschutz, komplexe Eigentumsverhältnisse, Erschließungsfragen, Altlasten oder besondere Anforderungen aus dem Bauordnungsrecht können den zeitlichen und inhaltlichen Aufwand erhöhen und den zeitlichen Ablauf entsprechend verlängern.

Eine frühzeitige baurechtliche Einordnung hilft dabei, den geeigneten Verfahrensweg festzulegen, Risiken zu erkennen und den zeitlichen Ablauf realistisch einzuschätzen. Sie schafft damit eine wichtige Grundlage für die weitere Planung und Projektentwicklung.

Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan einer Gemeinde oder Stadt. Er legt fest, welche Nutzung auf einem Grundstück zulässig ist und definiert wesentliche Parameter der Bebauung, etwa Gebäudehöhe, Geschossigkeit, Dichte oder Baugrenzen. Damit schafft er einen klar geregelten Rahmen für die bauliche Entwicklung der Grundstücke innerhalb seines Geltungsbereichs.

Existiert kein Bebauungsplan, richtet sich die Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach §34 Baugesetzbuch. In diesem Fall muss sich ein Vorhaben in die Eigenart der Bebauung der näheren Umgebung einfügen. Maßgeblich sind dabei insbesondere Art und Maß der Nutzung, Bauweise, Gebäudevolumen sowie die vorhandene Bebauungsstruktur in der unmittelbaren Nachbarschaft, die den Umgriff und den Geltungsbereich definieren.

Während der Bebauungsplan klare und im Voraus definierte Vorgaben enthält, erfordert die Beurteilung nach §34 BauGB eine differenzierte Analyse der bestehenden Bauten in der Umgebung. Die zulässige Bebauung ergibt sich hier nicht aus festen Kennzahlen, sondern aus der konkreten städtebaulichen Situation vor Ort, deren Beurteilung teilweise im Ermessen der Genehmigungsbehörde liegt. Es kommt daher wesentlich auf die planerische Konzeption in der Berücksichtigung der Umgebungsbebauung an.

Gerade in innerstädtischen Lagen können sich daraus sowohl Einschränkungen als auch Spielräume ergeben, etwa im Hinblick auf Nachverdichtung, Aufstockung oder Ergänzungsbebauung.

Die Einordnung, ob ein Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt oder nach §34 BauGB zu beurteilen ist, bildet daher eine zentrale Grundlage für die Bewertung der baulichen Möglichkeiten und die Entwicklung realistischer Nutzungsszenarien.

Ein Bauvorbescheid dient dazu, einzelne planungsrechtliche Fragestellungen eines Projekts vorab verbindlich zu klären, ohne dass bereits eine vollständige Planung angefertigt und eingereicht werden muss. Dieses Verfahren kommt zur Anwendung, um die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstücks oder wesentliche Parameter eines Vorhabens frühzeitig zu prüfen.

Im Rahmen eines Bauvorbescheids werden zentrale Eckpunkte eines Vorhabens verbindlich geklärt. Dazu gehören insbesondere die zulässige Nutzung, die möglichen Gebäudedimensionen und die bauliche Ausnutzbarkeit eines Grundstücks (GFZ und GRZ) etwa im Hinblick auf Dichte, Geschossigkeit oder Nachverdichtung.

Da für einen Bauvorbescheid noch keine vollständige Planung erforderlich ist, sind Aufwand und Kosten in der Regel geringer als bei einer Baugenehmigung. Gleichzeitig ermöglicht er eine frühzeitige Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit, reduziert Risiken und schafft eine belastbare Grundlage für weitere Projekt- und Investitionsentscheidungen. Er schafft Rechtssicherheit für einzelne Fragestellungen, ersetzt jedoch keine vollständige Genehmigung.

Die Baugenehmigung hingegen ist die umfassende öffentlich-rechtliche Genehmigung eines konkreten Bauvorhabens. Sie setzt eine vollständige und detaillierte Planung voraus und bildet die Voraussetzung für die tatsächliche Umsetzung des Projekts.

Während ein Bauvorbescheid einzelne Aspekte vorab verbindlich klärt und als Grundlage für die weitere Entwicklung dient, bestätigt die Baugenehmigung die Zulässigkeit des gesamten Vorhabens und schafft die rechtliche Basis für dessen Realisierung.

Wie viel auf einem Grundstück gebaut werden darf, ergibt sich aus dem Zusammenspiel mehrerer planungsrechtlicher Vorgaben. Maßgeblich ist zunächst, ob das Grundstück im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans liegt oder ob sich die Zulässigkeit nach §34 BauGB aus der Umgebungsbebauung ableitet.

Von besonderer Bedeutung sind dabei Kennwerte wie die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ), da sie bestimmen, welcher Anteil des Grundstücks überbaut werden darf und wie viel Geschossfläche insgesamt realisierbar ist. Hinzu kommen Vorgaben zur zulässigen Gebäudehöhe, zur Geschossigkeit und zur Bauweise, die den baulichen Rahmen zusätzlich konkretisieren.

Ebenso relevant sind Baugrenzen und Abstandsflächen. Baugrenzen legen fest, in welchem Bereich des Grundstücks überhaupt gebaut werden darf. Abstandsflächen regeln den erforderlichen Abstand zu Nachbargrenzen und beeinflussen damit maßgeblich, wie weit sich ein Baukörper auf dem Grundstück ausdehnen kann. Gerade bei dichteren innerstädtischen Lagen können diese Vorgaben erheblichen Einfluss auf die tatsächlich umsetzbare Bebauung haben.

Ergänzend können auch weitere Rahmenbedingungen eine Rolle spielen, etwa örtliche Satzungen, die gesicherte Erschließung oder besondere öffentlich-rechtliche Anforderungen im Einzelfall.

Erst im Zusammenspiel all dieser Faktoren lässt sich belastbar beurteilen, welches Bauvolumen auf einem Grundstück tatsächlich realisierbar ist.

Weitere Fragestellungen

Die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) sind zentrale Kennwerte im Baurecht. Sie geben an, wie intensiv ein Grundstück baulich genutzt werden darf und bilden damit eine wesentliche Grundlage für die Bewertung und Entwicklung eines Grundstücks.

Die GRZ beschreibt, welcher Anteil der Grundstücksfläche überbaut werden darf. Eine GRZ von 0,4 bedeutet beispielsweise, dass maximal 40 % der Grundstücksfläche durch bauliche Anlagen in Anspruch genommen werden dürfen. Je nach Einzelfall können dabei auch Nebenanlagen wie Garagen, Zufahrten oder Terrassen ganz oder teilweise angerechnet werden.

Die GFZ gibt an, wie groß die insgesamt zulässige Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche sein darf. Bei einer GFZ von 1,0 entspricht die zulässige Geschossfläche der Größe des Grundstücks. Auf einem 1.000 m² großen Grundstück könnten somit insgesamt 1.000 m² Geschossfläche realisiert werden, verteilt auf ein oder mehrere Geschosse.

In der Praxis bestimmen beide Kennwerte maßgeblich die bauliche Dichte und damit auch das wirtschaftliche Potenzial eines Grundstücks. Gleichzeitig sind sie nicht isoliert zu betrachten, da ihre tatsächliche Ausnutzbarkeit stets im Zusammenspiel mit weiteren Vorgaben wie Gebäudehöhen, Baugrenzen, Abstandsflächen oder der konkreten Grundstücksgeometrie zu bewerten ist.

Erst die kombinierte Betrachtung dieser Faktoren ermöglicht eine realistische Einschätzung, welche Bebauung auf einem Grundstück tatsächlich umgesetzt werden kann.

Ja, eine Nachverdichtung kann grundsätzlich auch ohne Bebauungsplan möglich sein. In diesen Fällen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens nach §34 BauGB.

Voraussetzung ist, dass sich das geplante Vorhaben in die bestehende Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Maßgeblich sind dabei insbesondere die vorhandene Bebauungsstruktur, die bauliche Dichte, die Gebäudehöhen sowie die Art der Nutzung in der näheren Umgebung.

Gerade in innerstädtischen Lagen können sich daraus durchaus Spielräume für Nachverdichtung, Aufstockung oder Ergänzungsbebauung ergeben. Gleichzeitig sind diese Spielräume nicht eindeutig vorgegeben, sondern müssen aus der konkreten Situation vor Ort abgeleitet werden.

Im Unterschied zu einem Bebauungsplan, der klare Vorgaben festsetzt, erfolgt die Beurteilung nach §34 BauGB stets im Einzelfall. Dies führt häufig zu einem erhöhten Abstimmungsbedarf mit den genehmigenden Behörden und macht eine differenzierte Analyse der bestehenden Bebauung und eine darauf aufsetzende Planung erforderlich.

Im Kontext aktueller wohnungspolitischer Zielsetzungen wird dieser Bereich zunehmend durch beschleunigende Verfahren gestützt. Im Rahmen des sogenannten „Bauturbos“ sollen Genehmigungsprozesse vereinfacht und Nachverdichtungspotenziale im Bestand schneller aktiviert werden. Dies kann insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten zusätzliche Spielräume eröffnen, ersetzt jedoch nicht die notwendige planungsrechtliche Einordnung und Abstimmung im Einzelfall.

Eine fundierte baurechtliche Einordnung ist daher entscheidend, um realistisch einschätzen zu können, ob und in welchem Umfang eine Nachverdichtung möglich ist und welche Entwicklungsperspektiven sich daraus ergeben.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann Baurecht auch neu geschaffen oder angepasst werden, wenn die bestehende planungsrechtliche Situation eine gewünschte Entwicklung nicht zulässt.

In der Praxis erfolgt dies in der Regel über die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans. Solche Verfahren werden von der zuständigen Gemeinde oder Stadt durchgeführt und setzen eine entsprechende städtebauliche Zielsetzung voraus.

Entscheidend ist dabei, dass die geplante Entwicklung aus Sicht der Gemeinde sinnvoll und gewünscht ist. Aspekte wie die städtebauliche Einbindung, Nachverdichtungspotenzial, Schaffung von freifinanziertem sowie bezahlbarem Wohnraum oder infrastrukturelle Auswirkungen spielen dabei eine zentrale Rolle.

Es besteht kein Anspruch auf die Schaffung von Baurecht. Ob ein entsprechendes Verfahren eingeleitet wird, liegt im Ermessen der Kommune und hängt maßgeblich von den lokalen Rahmenbedingungen und politischen Zielsetzungen ab.

Darüber hinaus sind solche Verfahren in der Regel mit einem erhöhten Zeitaufwand verbunden und erfordern eine enge Abstimmung mit allen beteiligten Behörden sowie die Einbindung verschiedener Fachdisziplinen.

Eine frühzeitige baurechtliche und städtebauliche Untersuchung sowie Beurteilung kann helfen, die grundsätzliche Machbarkeit einer solchen Entwicklung realistisch einzuschätzen und den weiteren Prozess zielgerichtet vorzubereiten.

Eine Änderung eines Bebauungsplans ist grundsätzlich dann möglich, wenn aus Sicht der Gemeinde ein städtebauliches Interesse an einer anderen Nutzung oder Bebauung besteht.

Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Nachverdichtung sinnvoll erscheint, eine Umnutzung angestrebt wird oder sich die Rahmenbedingungen eines Standorts so verändert haben, dass eine Anpassung der bestehenden Festsetzungen städtebaulich nachvollziehbar ist.

Entscheidend ist dabei, dass die geplante Entwicklung in das städtebauliche Gesamtkonzept der Gemeinde passt und entsprechende Ziele, etwa die Schaffung von Wohnraum oder die Weiterentwicklung bestehender Strukturen, unterstützt.

Die Entscheidung über eine Änderung liegt ausschließlich bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt und erfolgt im Rahmen eines formellen Bauleitplanverfahrens. Ein Anspruch auf eine Änderung besteht nicht.

Darüber hinaus sind solche Verfahren in der Regel mit einem längeren Zeithorizont verbunden und erfordern eine enge Abstimmung mit Behörden sowie eine fundierte städtebauliche Begründung. Auch Aspekte wie Infrastruktur, Erschließung, Umweltbelange oder nachbarschaftliche Auswirkungen können dabei eine Rolle spielen.

Eine frühzeitige Einordnung der planungsrechtlichen und städtebaulichen Ausgangssituation ist daher entscheidend, um die Erfolgsaussichten und den Aufwand einer möglichen Bebauungsplanänderung realistisch einschätzen zu können.

PROJEKT Jakobshöfe - Historische Altstadt Weimar